Unser Verfahren
Vorabprüfung
Zunächst führen wir eine Vorabprüfung durch und empfehlen dann (bei ausreichenden Chancen) weitere Recherchen, um die erforderlichen Nachweise zu sammeln.
Recherche und Einschätzung
In der Regel führen wir eine Archivrecherche durch, um die notwendigen Unterlagen vor der Antragstellung zu finden.
Antragstellung
Wenn die Recherche erfolgreich ist, werden wir die Personen, die sich einbürgern lassen möchten, bitten einen Fragebogen auszufüllen, damit wir die notwendigen Informationen an die Einbürgerungsbehörde übermitteln und die Antragstellenden informieren können, welche Personenstandurkunden sie aus ihrem Wohnsitzstaat benötigen. Wir kümmern uns um alle Dokumente, die ursprünglich in Deutschland ausgestellt wurden. Unsere Aufgabe ist es, den Antrag für Ihre Familie vorzubereiten sowie mit den erforderlichen Nachweisen bei der Einbürgerungsbehörde vorzulegen und mit den Behörden in Ihrem Namen zu korrespondieren. Ihre Aufgabe wird es sein, uns die notwendigen persönliche Informationen und die relevanten Dokumente aus Ihrem Wohnsitzstaat zur Verfügung zu stellen.
Entscheidung
Nach einer positiven Entscheidung der Einbürgerungsbehörde erhalten Sie eine Einladung von der Einbürgerungsbehöride vor Ort (bei Anträgen im Inland lebender Personen) oder von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat - bei Anträgen im Ausland lebender Personen), für einen Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und deutsch können ein Formular ausfüllen, um einen deutschen Reisepass und Personalausweis zu beantragen. Eine Schätzung der Dauer des Antragsverfahrens von der Beantragung im Ausland bis zur Entscheidung entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle.