Gebühren für staatsangehörigkeitsrechtliche Fälle
Gemäß dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beläuft sich die durchschnittliche Anwaltsgebühr ('Mittelgebühr') in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten auf 921 EUR pro Person. Darüber hinaus können gemäß dem Gesetz mehrere Auslagen anfallen (für in der EU lebende Personen insbesondere die Mehrwertsteuer – derzeit 19%). In der Regel berechnen wir diese durchschnittliche Gebühr für einen Einbürgerungssantrag zuzüglich der Auslagen. Bei sehr schwierigen Fällen bieten wir ggf. eine Honorarvereinbarung nach Stunden an.
Für Familien und Nachkommen von den NS-Verfolgten, die sich als Gruppe einbürgern lassen möchten, können wir in der Regel eine spezielle Gebührenvereinbarung anbieten, die die spezifische Situation in diesen Fällen berücksichtigt. Die Gebühren in dieser Vereinbarung setzen sich wie folgt zusammen: Zunächst eine Recherche- und Beratungsgebühr für die gesamte Familie in Höhe von 300 EUR, einschließlich Ausgaben für Archivrecherchen. Zweitens eine Antragsgebühr pro Einbürgerungsantrag unter der Bedingung, dass die Ergebnisse der Recherche und Beratung positiv ausfallen. Unsere Antragsgebühr beträgt 700 EUR pro Person und 500 EUR für Personen unter 16 Jahren. Diese Gebühren beinhalten alle Auslagen, außer den Kosten für Übersetzungen von nicht englischen Personenstandsurkunden und für die Erstellung notariell beglaubigter Kopien, falls diese im Einzelfall benötigt werden.
Die Gebühren für die Vertretung von Personen, die in Deutschland oder der Europäischen Union ansässig sind, unterliegen zusätzlich der Mehrwertsteuer, die derzeit 19% beträgt.